Am 28. September wird das offizielle Wahlausschreiben zur Schulkonferenzwahl vorschriftsmäßig in der Schule ausgehängt. Damit sich aber bereits vorher Lehrkräfte, Eltern und Schüler/innen informieren können, habe ich hier bereits im Vorfeld die Wahlgrundsätze und einige Hinweise zur Arbeit in der Schulkonferenz zusammengestellt:
Wer ist wählbar?
- Alle Eltern, deren Kind Schüler/in am Gymnasium Gernsheim und minderjährig ist. Die Eltern müssen nicht im Elternbeirat vertreten sein.
- Alle Schüler/innen des Gymnasiums Gernsheim, die mindestens in der 8. Klasse sind. Man muss nicht in die SV gewählt sein.
- Alle Lehrkräfte des Gymnasiums Gernsheim.
Was muss man vorher beachten?
Wer als Elternteil oder Schüler/in kandidieren will und nicht im Schulelternbeirat oder der SV vertreten ist, holt sich im Sekretariat eine „Wählbarkeitsbescheinigung“, in der von der Schulleiterin unterschrieben wird, dass der Kandidat / die Kandidatin Elternteil bzw. Schüler des Gymnasiums Gernsheim ist.
Wie viele Mitglieder werden gewählt?
Es werden 6 Lehrkräfte, 3 Eltern und 3 Schüler/innen gewählt. Diejenigen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten, sind als Mitglieder der Schulkonferenz gewählt. Wer weniger Stimmen hat, ist Nachrücker und wird als Gast zu den Sitzungen eingeladen, um den Informationsfluss zu gewährleisten.
Wann wird gewählt und wer darf wählen?
- Die Lehrkräfte werden von der Gesamtkonferenz am 26. Oktober gewählt.
- Die Schülervertreter werden von den Klassensprechern (also dem Schülerrat) am 26. Oktober in der 1. und 2. Stunde gewählt.
- Die Elternvertreter werden vom Schulelternbeirat am 26. Oktober in der Schulelternbeiratssitzung ab 20 Uhr gewählt.
Wann und wie oft tagt die Schulkonferenz?
Die Schulkonferenz tagt je nach Thema drei bis fünf Mal im Schuljahr. Als Termine für dieses Schuljahr sind schon drei Termine festgelegt:
- 9. November 2011 (konstituierende Sitzung)
- 24. Januar und 7. Mai 2012
- Bei Bedarf können noch weitere Termine verabredet werden.
Die Schulkonferenz tagt ab 18:00 bis ca. 20:00 Uhr; eventuell auch früher, sofern alle Mitglieder (vor allem die Eltern) das einrichten können.
Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben haben die Mitglieder der Schulkonferenz?
- In den Sitzungen der Schulkonferenz werden wichtige Themen der Schule gemeinsam vorbereitet, besprochen und abgestimmt. Zu den Entscheidungsrechten der Schulkonferenz gehören das Schulprogramm, die Einrichtung von AGs und Nachmittagsbetreuung, Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen außerschulischen Personen im Unterricht oder bei Schulveranstaltungen, Grundsätze zu Projekten zur Zusammenarbeit mit anderen Schulen oder Institutionen, Grundsätze für die Durchführung von Schüleraustauschfahrten und für Schul- und Studienfahrtenfahrten sowie Wandertage. Die Schulkonferenz entscheidet auch über den Haushalt, besondere Schulveranstaltungen, über die Hausordnung, über das Warenangebot von Kiosken (also Cafeteria und Hausmeister), über die Vergabe von Räumen an schulische Gremien der Schüler/innen und Eltern und über Grundsätze zur Betätigung von Schülergruppen in der Schule (z. B. wenn eine von Schülern geleitete Arbeitsgruppe in der Schule tagen möchte). Grundsätzlich ist die Schulkonferenz auch das Gremium, das über Beschwerden von Schüler/innen und Eltern entscheidet, sofern der Vorgang eine Bedeutung hat, die über den Einzelfall hinausgeht. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden auch zu allen Fach- und Gesamtkonferenzen automatisch eingeladen. Sie müssen allerdings nicht unbedingt teilnehmen, erhalten aber ein Protokoll dieser Konferenzen.
- In der Vergangenheit waren die Schulkonferenzmitglieder immer sehr aktiv. Sie haben beispielsweise im vergangenen Jahr die Bestimmungen zum Pausenaufenthalt überarbeitet und haben für die schulische Feedbackkultur Vorschläge entwickelt; in den Jahren davor wurde auch das Schulprogramm überprüft und fortgeschrieben.
- Die neugewählte Schulkonferenz wird sich zunächst mit der Überarbeitung der Hausordnung beschäftigen, die derzeit noch aus dem Jahr 2006 stammt und an einigen Stellen weiterentwickelt werden muss. Die Mitglieder der abgelaufenen Schulkonferenzlegislatur haben dafür bereits Vorarbeit geleistet, auf die zurückgegriffen werden kann.
- Ein weiteres wichtiges Thema der kommenden Legislatur wird die Überprüfung und Fortschreibung des Schulprogramms sein.
Ich hoffe, dass ich nun bei Lehrkräften, Schüler/innen und Eltern Interesse für die Arbeit in der Schulkonferenz geweckt habe und sich möglichst viele Kandidaten finden, die bereit sind, in diesem Gremium in den nächsten zwei Jahren mitzuarbeiten.
Ich grüße alle Homepagebesucher ganz herzlich
gez.
Sigrid Faller (Schulleiterin)

